Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Eine erfolgreiche Hilfeleistung basiert auf einer gemeinsamen, ressourcenorientierten und professionellen Erarbeitung familiärer Ziele und Bedarfe. Diese werden von der pädagogischen Fachkraft gemeinsam mit der Familie, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, kleinschrittig und lösungsorientiert erarbeitet und umgesetzt.

Hierbei ist die SPFH-Kraft als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, welche beratend, unterstützend und wertschätzend zur Seite steht.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) versteht sich als ein ambulantes Angebot nach § 31 SGB VIII, welches sich an Familien, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften richtet. Die individuelle Ausgestaltung des Hilfeprozesses unter ressourcenorientierter Beteiligung der Bedarfsempfänger und professioneller Helfer zählt zu einem der wichtigen Eckfeiler der SPFH.

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft (EB) orientiert sich an der aktuellen individuellen Lebenssituation des jungen Menschen. Berücksichtigt werden die Lebensbedingungen, Entwicklungsanforderungen und persönlichen Belastungen. Im Focus stehen immer die individuellen Ressourcen hinsichtlich lebenspraktischer Lern- und Sozialkompetenzen.

Hierbei steht die Partizipation über das Erfahrungslernen des jungen Menschen an erster Stelle. Es wird über eine indirekte Steuerung von Lernprozessen besonders mit dem Erkennen und Erlernen der Selbstwirksamkeit gearbeitet. Angestrebt wird eine Erhöhung der Selbstmotivation in Verbindung mit dem Erkennen und Verbalisieren eigener Bedürfnisse. Um eine Nachhaltigkeit der unterstützenden Maßnahmen zu erreichen, werden mögliche Netzwerkkooperationen mit relevanten Anlaufstellen des jungen Menschen geschlossenen. Wichtige Faktoren sind hierbei die u.a. die Einbindung von Schule, bzw. Ausbildungsstätte. Der interdisziplinäre Austausch mit bestehenden oder angestrebten Angeboten steigert die Möglichkeit positiver Entwicklungstendenzen und einer Erhöhung des Bildungsniveaus.

Schulbegleitung

Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche, welche aufgrund besonderer Bedürfnisse Unterstützung vor, während oder auch nach der regulären Schulzeit benötigen. Entsprechend dem inklusiven Gedanken soll damit eine angemessene Schulausbildung, sowie die Teilhabe am Klassenverband für den Schüler ermöglicht werden. Neben der schulischen Förderung besteht das Hauptziel darin, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, eine ihren Leistungen entsprechende Schulform besuchen zu können.

Hebamme und SPFH-Fachkraft

Adressaten der Maßnahme sind werdende Eltern und Familien mit Kindern unter drei Jahren, die besonderen psychosozialen und/oder gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind.

Durch den gemeinsamen Einsatz von Hebamme und SPFH – Fachkraft ist es möglich, mit differenzierten Qualifikationen interdisziplinär in einer Maßnahme zu agieren. Die sich so ergänzenden Profile erlauben, bedingt durch die gleiche Trägerschaft, einen zeitnahen fachlichen Austausch und Absprachen, sowie die Inanspruchnahme einer gemeinsamen supervisorischen Beratung. Mittelfristig soll der Einsatz der Hebamme in einem ausschleichenden Prozess verringert und die vorab vereinbarten Ziele weiter mit Unterstützung der SPFH verfolgt werden.

Anti – Aggressivitäts® – Training

Das AAT richtet sich an männliche und weibliche Jugendliche und Heranwachsende, welche bereits durch Gewaltdelikte in Erscheinung getreten sind.

Durch richterliche Weisung (§ 10 JGG) oder Auflage werden sie dem Trainingsprogramm zugeführt. Eine Teilnahme auf freiwilliger Basis ist ebenfalls möglich, wenn der Teilnehmer einen Leidensdruck verspürt. Die Settings finden ausschließlich geschlechterspezifisch statt. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden dem Trainingsprogramm sprachlich und kognitiv folgen können. Von der Teilnahme sind u.a. suizidgefährdete Personen, Klienten der Psychiatrie, Alkohol- und Drogenabhängige, stark traumatisierte Personen, Sexualstraftäter sowie Mitglieder der organisierten Kriminalität ausgeschlossen.

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Ziel des Trainings

Das AAT soll die Hemmschwelle des Täters Gewalt anzuwenden erhöhen. Die Intensität und Häufigkeit von Gewalt soll reduziert werden. Das Erlernen von Konfliktvermeidungsstrategien, eine Stärkung des positiven Selbstbewusstseins, die Vermittlung pro-sozialen Verhaltens, die Übernahme der Tatverantwortung durch Infrage stellen der Gewaltrechtfertigung und die Vermittlung von Handlungsalternativen u.a. zählen zu den Zielen des Trainingsprogrammes.

Zeitansatz

Der zeitliche Rahmen orientiert sich an den Qualitätsvorgaben Vorgaben des ISS und des IKD. Es wird eine Mindestdauer von 12 Stunden pro Teilnehmer bei wöchentlichen Treffen, mit einer Trainingsdauer von 4 – 6 Monaten empfohlen.

Kosten

Auf Anfrage

Coolness® – Training

Das CT richtet sich in seinem Handlungsviereck an scheinbar unbeteiligte Schüler (Zuschauer), die Institution (Lehrkräfte/päd. Fachkräfte u.a.), Täter und an die Opfer. Alle sind in besonderer Weise untereinander vernetzt und an der Entstehung von Gewalt beteiligt. Das Trainingsprogramm richtet sich sowohl an Schulen, als auch an Jugendeinrichtungen.

Coolnes
Coolnes
Shadow

Ziel des Trainings

Durch das CT wird die Gruppe bzw. Klasse befähigt ihre Vorstellungen des friedlichen Zusammenlebens zu verwirklichen. Wichtigste Ziele des CT sind Opfervermeidung und die Sensibilisierung der Täter.

Zeitansatz

  • Intensivwoche: 5 Tagen mit jeweils 3 Schulstunden (Gewaltprävention und Gewaltbearbeitung)
  • Langzeittraining: 3-6 Monaten, 1x wöchentlich mit jeweils 3 Schulstunden (Gewaltbearbeitung und Vermeidung)

Kosten

Auf Anfrage